Prof. Dr. med. H. Leithoff, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft fu r Rechtsmedizin, äuĂźerte sich aus gegebener Veranlassung: „Der Bundesgerichtshof vertritt im Hinblick auf die Therapie die Methodenfreiheit. Die Schulmedizin genieĂźt in rechtlicher Hinsicht keinen Vorrang vor der Therapie der AuĂźenseiter oder der Heilpraktiker. Unser Fach kann nicht fu r sich in Anspruch nehmen, Richter u ber die „richtige“ oder „falsche“ Therapie zu sein.






