Der Fall Katharina S. ist das bisher krasseste zumindest bekanntgewordene Beispiel fĂĽr die unmenschliche Arroganz schulmedizinischer Professoren, die immer noch glauben, „Götter in WeiĂź“ zu sein, die allein in der Lage sind, ĂĽber Tod oder Leben eines dreijährigen Kindes zu entscheiden. Obwohl sie bei Leukämie nichts als eine armselige, absolut schädliche Chemotherapie anzubieten haben, maĂźen sie sich an, diese Therapie notfalls mit GerichtsbeschlĂĽssen durchzusetzen (und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt). Der Fall Katharina S. sollte zum Wendepunkt fĂĽr das Ende einer nahezu faschistoiden Medizin werden. Denn hier wurde versucht, das gesetzlich verankerte Prinzip der Therapie-Freiheit fĂĽr jeden Patienten auszuhebeln. Schauplatz Memmingen, dem Ort, in dem schon ein Dr. Theissen zu spĂĽren bekam, wozu deutsche Justiz wieder fähig ist. Doch der Reihe nach.






